Trinkwasserhygiene
in gebäudeinternen Leitungssystemen
Desinfektion von
kontaminierten Trinkwassersystemen
Zur
Desinfektion von mikrobiell kontaminierten
Trinkwassersystemen stehen verschiedene Verfahren zur Verfügung.
Prinzipiell unterscheidet man zwischen physikalischer und
chemischer Desinfektion. Ziel der Desinfektion ist die Abtötung
respektive die irreversible Inaktivierung von
krankheitserregenden Keimen in und an kontaminierten
Objekten. Für Trinkwasser und Trinkwassersysteme muss das
Desinfektionsverfahren alle pathogenen Keime (Bakterien,
Sporen, Pilze, Viren etc.) zuverlässig abtöten. Das
angewendete Verfahren muss aber gleichzeitig mit der
Trinkwasserverordung und dem Infektionsschutzgesetz in
Einklang stehen.
Das gewählte Desinfektionsverfahren muss
eine schnelle irreversible Inaktivierung aller pathogener
Keime ohne eine Gefährdung für den Menschen und seine
Gesundheit darstellen. Für die Basishygienisierung
(Schockdesinfektion) bietet sich das
Spezialdesinfektionsmittel TRdes® an. Die
Inhaltsstoffe sind in der gültigen Trinkwasserverordnung
aufgeführt. Für die Desinfektion muss das
Trinkwassersystem außer Betrieb genommen werden. Das
bedeutet, der Betreiber der Einrichtung muss Sorge tragen,
dass während der Desinfektionsmaßnahme kein Wasser aus dem
Leitungssystem entnommen wird.
Für eine kontinuierliche
Desinfektion in Risikosystemen (Krankenhäuser,
Altenheime) empfiehlt sich das Desinfektionsmittel TRdes®
aktiv (Chlordioxid). Durch die kontinuierliche,
proportionale Einbringung des Desinfektionsmittels kann von
einer Keimfreiheit der Leitungssysteme ausgegangen werden.
Der Vorteil hierbei besteht darin, dass das
Trinkwassersystem nicht außer Betrieb genommen werden muss,
da Chlordioxid in der eingesetzten Konzentration in der
Trinkwasserverordung als Desinfektionsmittel zur
Trinkwasserdesinfektion zugelassen ist. Zur Gewährleistung
der hygienischen Sicherheit von Trinkwasser ist es
erforderlich, die Entstehung von Biofilmen im
Trinkwasserinstallationssystem zu verhindern bzw. bereits
entstandene zu inhibieren respektive irreversibel zu
inaktivieren.
Bei Neuinstallationen kann durch die Auswahl
der Werkstoffe und eine sorgfältige Installation unter Berücksichtigung
aller hygienischen Anforderungen die Gefahr der Bildung von
Biofilmen erheblich minimiert werden. Bestehende
Installationssysteme die bereits stark mit Biofilmen
besiedelt sind müssen zur Vermeidung von Gesundheitsrisiken
entweder desinfiziert oder im Zweifelsfalle durch
Sanierungsarbeiten in einen "ordnungsgemäßen/hygienischen"
Zustand versetzt werden.